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Law Questions

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depuis quand les châtiments corporels sont interdits ?

Eingriff in fremden Sache, Erforderlichkeit, Interessenabwägung, Angemessenheit

Notstandsfähiges Rechtsgut, gegenwärtige Gefahr

Erforderlichkeit, Gebotenheit (sozialethische Einschränkung)

Disponibles Rechtsgut, Verfügungsbefugnis, Einwilligungsfähigkeit, Einwilligungserklärung, Freiheit von wesentlichen Willensmängel?, Verstoß der Tat gegen die guten Sitten ?, Handeln in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung

Notwehrexzess (§ 33), entschuldiger Notstand (§ 35)

Betreten des Tatobjekts gegen den Willen des Berechtigten

Wille zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände, voluntativen und kognitiven Elemente zusammen, §15 StGB

Unmittelbar bevorstehend, bereits begonnen oder noch fortdauernd

Eine objektive Manifestation dahingehend verstanden, sich die Sache einverleiben zu wollen, bei gleichzeitigem Vorsatz, den Eigentümer aus seiner Position zu verdrängen, §246 I StGB

Eine körperliche Misshandlung besteht in eine üblen, unangemessenen Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt, §223 I Alt. 1 StGB

Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg, wenn (1.) der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat und (2.) sich genau diese Gefahr im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert hat. (3.) Der Erfolg ist vom Schutzzweck der verletzten Norm erfasst.

Der Täter muss für möglich halten und billigend in Kauf nehmen. Dabei billigt noch Rspr. auch den Erfolgseintritt, wer sich um seines Handlungszieles willen mit ihm abfindet

Jede drohende Rechtsgutsverletzung durch menschliche Verhalten

Der Täter hält irrig Umstände für gegeben, bei deren wirklichen Vorliegen der Tatbestand nicht erfüllt wäre, §16 I 1 StGB

Aberratio ictus (formelle Gleichwertigkeitstheorie : unbeachtlich, Begründung/ Konkretisierungstheorie : anvisierten, konkretisiert / Streitentscheid :

Vorsatz, wenn der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintrittes erkennt sowie ernst nimmt und sich damit abfindet

Jede Bedingung eines Erfolgs ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele

Sachen sind alle körperlichen Gegenstände, §90 BGB

Eine Sache ist dann fremd, wenn sie nicht im (Allein-)Eigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist

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